FDV Telekommunikationsrecht Schweiz 2026 — Deine Rechte als Handykunde
Die FDV (Verordnung über Fernmeldedienste) schützt Schweizer Telekommunikationskunden: Preiserhöhungen, Kündigung und Rufnummernportierung erklärt.
Die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV, SR 784.101.1) regelt den Schweizer Telekommunikationsmarkt. Sie schützt Kunden von Swisscom, Sunrise, Salt und MVNOs bei Vertragsänderungen, Preiserhöhungen und Kündigungen.
Was ist die FDV?
Die FDV ist die Schweizer Verordnung über Fernmeldedienste, gestützt auf das Fernmeldegesetz (FMG). Sie regelt Anbieter-Pflichten, Konsumentenrechte und Rufnummernverwaltung. Die FDV geht dem OR vor bei Telekommunikationsverträgen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Gemäss FDV müssen Anbieter wesentliche Vertragsänderungen (inkl. Preiserhöhungen) 30 Tage im Voraus ankündigen. Du hast dann das Recht, innerhalb von 30 Tagen kostenlos zu kündigen — auch wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist.
Rufnummernportierung in der Schweiz
Kostenlos und innerhalb 2–5 Werktagen. Der neue Anbieter übernimmt die Portierung. Du musst deinen alten Anbieter nicht selbst kündigen. Rechtsgrundlage: FDV Art. 28.
Transparenzpflichten der Anbieter
Anbieter müssen Preise, Konditionen und Fristen transparent kommunizieren. Versteckte Gebühren ohne Information sind nach FDV nicht zulässig. Beschwerden: Ombudsstelle Telekommunikation (ombudstel.ch), kostenlos.
Alle Abos automatisch im Blick
Vergessene Abos kosten Schweizer Haushalte durchschnittlich 50+ CHF monatlich. AboTracker.ch erinnert dich kostenlos an alle Fristen — DSGVO/revDSG-konform.
Kostenlos starten auf AboTracker.ch →