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Recht

FDV Telekommunikationsrecht Schweiz 2026 — Deine Rechte als Handykunde

Die FDV (Verordnung über Fernmeldedienste) schützt Schweizer Telekommunikationskunden: Preiserhöhungen, Kündigung und Rufnummernportierung erklärt.

🇨🇭 Schweiz·8 Min. Lesezeit·

Die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV, SR 784.101.1) regelt den Schweizer Telekommunikationsmarkt. Sie schützt Kunden von Swisscom, Sunrise, Salt und MVNOs bei Vertragsänderungen, Preiserhöhungen und Kündigungen.

Was ist die FDV?

Die FDV ist die Schweizer Verordnung über Fernmeldedienste, gestützt auf das Fernmeldegesetz (FMG). Sie regelt Anbieter-Pflichten, Konsumentenrechte und Rufnummernverwaltung. Die FDV geht dem OR vor bei Telekommunikationsverträgen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

Gemäss FDV müssen Anbieter wesentliche Vertragsänderungen (inkl. Preiserhöhungen) 30 Tage im Voraus ankündigen. Du hast dann das Recht, innerhalb von 30 Tagen kostenlos zu kündigen — auch wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist.

Rufnummernportierung in der Schweiz

Kostenlos und innerhalb 2–5 Werktagen. Der neue Anbieter übernimmt die Portierung. Du musst deinen alten Anbieter nicht selbst kündigen. Rechtsgrundlage: FDV Art. 28.

Transparenzpflichten der Anbieter

Anbieter müssen Preise, Konditionen und Fristen transparent kommunizieren. Versteckte Gebühren ohne Information sind nach FDV nicht zulässig. Beschwerden: Ombudsstelle Telekommunikation (ombudstel.ch), kostenlos.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Ombudsstelle Telekommunikation in der Schweiz?
Die Ombudsstelle Telekommunikation (ombudstel.ch) ist eine kostenlose Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Telekomkunden und Anbietern. Sie ist schneller und günstiger als ein Gericht.
Kann ich Swisscom bei Preiserhöhung kostenlos kündigen?
Ja. Wenn Swisscom die Preise wesentlich erhöht, hast du nach FDV 30 Tage Zeit zur ausserordentlichen Kündigung — auch innerhalb der Mindestlaufzeit.

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