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Recht

FDV Telekommunikationsrecht Schweiz — Schutz für Mobilfunkkunden

Die FDV (Verordnung über Fernmeldedienste) schützt Schweizer Mobilfunk- und Internetkunden: Kündigung, Preiserhöhung und Ombudsstelle erklärt.

8 Min.·

Die FDV schützt Schweizer Telekommunikationskunden bei Swisscom, Sunrise, Salt und allen Netzbetreibern. Besonders wichtig: das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Gemäss FDV müssen Anbieter wesentliche Änderungen 30 Tage vorankündigen. Du hast dann 30 Tage Zeit zur kostenfreien Kündigung — auch innerhalb der Mindestlaufzeit.

Rufnummernportierung nach FDV

FDV Art. 28 garantiert kostenlose Rufnummernportierung innerhalb 2–5 Werktagen. Der neue Anbieter übernimmt alles. Du bist nicht verpflichtet, deinen alten Anbieter separat zu kontaktieren.

Ombudsstelle Telekommunikation

Bei Streitigkeiten mit Anbietern: Ombudsstelle Telekommunikation (ombudstel.ch). Kostenlos, schnell, rechtlich unverbindlich aber meistens erfolgreich. Vor Klage immer erst Ombudsstelle versuchen.

💡 Tipp: Willst du dieses und alle anderen Abos automatisch überwachen? AboTracker.ch erinnert dich kostenlos — revDSG-konform, kein Bankkonto nötig.

Häufig gestellte Fragen

Was tun wenn Swisscom eine Preiserhöhung ankündigt?
Schriftlich innerhalb von 30 Tagen ausserordentlich kündigen und explizit auf die FDV beziehen. Bestätigungs-E-Mail anfordern.