FDV Telekommunikationsrecht Schweiz — Schutz für Mobilfunkkunden
Die FDV (Verordnung über Fernmeldedienste) schützt Schweizer Mobilfunk- und Internetkunden: Kündigung, Preiserhöhung und Ombudsstelle erklärt.
Die FDV schützt Schweizer Telekommunikationskunden bei Swisscom, Sunrise, Salt und allen Netzbetreibern. Besonders wichtig: das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Gemäss FDV müssen Anbieter wesentliche Änderungen 30 Tage vorankündigen. Du hast dann 30 Tage Zeit zur kostenfreien Kündigung — auch innerhalb der Mindestlaufzeit.
Rufnummernportierung nach FDV
FDV Art. 28 garantiert kostenlose Rufnummernportierung innerhalb 2–5 Werktagen. Der neue Anbieter übernimmt alles. Du bist nicht verpflichtet, deinen alten Anbieter separat zu kontaktieren.
Ombudsstelle Telekommunikation
Bei Streitigkeiten mit Anbietern: Ombudsstelle Telekommunikation (ombudstel.ch). Kostenlos, schnell, rechtlich unverbindlich aber meistens erfolgreich. Vor Klage immer erst Ombudsstelle versuchen.
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