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Kündigung

Welche Kündigungsfrist gilt in der Schweiz?

Von Erstveröffentlicht: 19. August 2026Zuletzt fachlich geprüft: 19. August 2026Gültigkeit: CH

Kurz beantwortet

Was im Vertrag steht. Anders als in Deutschland gibt es keine gesetzliche Obergrenze für automatische Verlängerungen — eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist grundsätzlich wirksam, wenn sie vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist ist deshalb die wichtigste Angabe im Vertrag überhaupt.

Der Vertrag ist der Massstab

Für Abonnements gibt es kein allgemeines Gesetz, das Kündigungsfristen vorschreibt. Massgeblich ist die Vereinbarung. Damit liegt die Verantwortung stärker beim Abschluss als in den Nachbarländern: Was Sie unterschreiben oder anklicken, gilt weitgehend so, wie es dasteht. Zwei Angaben sind getrennt zu betrachten. Die **Mindestlaufzeit** bestimmt, zu welchem Termin frühestens beendet werden kann. Die **Kündigungsfrist** bestimmt, wann die Erklärung spätestens vorliegen muss. Beide zusammen ergeben den letzten möglichen Kündigungstag — und der liegt oft Monate vor dem Vertragsende.

Der Unterschied zu Deutschland

In Deutschland gilt für Verbraucherverträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden: Nach Ablauf der Erstlaufzeit ist nur noch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit höchstens einmonatiger Kündigungsfrist zulässig. Eine entsprechende Bestimmung gibt es in der Schweiz nicht. Verlängert sich ein Vertrag laut Vereinbarung um weitere zwölf Monate, ist das grundsätzlich wirksam. Praktisch heisst das: Der Satz „Wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr" ist in Deutschland bei neueren Verträgen unwirksam — hier nicht. Wer aus Deutschland zugezogen ist oder deutsche Ratgeber liest, unterschätzt diese Klausel deshalb regelmässig.

Wo trotzdem Grenzen bestehen

Zwei Ansatzpunkte gibt es: **Ungewöhnlichkeitsregel.** Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die schwächere Partei nach den Umständen nicht rechnen musste und die zudem geschäftsfremd ist, kann unbeachtlich sein. Der Massstab ist enger als die deutsche Inhaltskontrolle. **Art. 8 UWG.** Die Verwendung von Geschäftsbedingungen, die in Treu und Glauben verletzender Weise ein erhebliches Missverhältnis zwischen vertraglichen Rechten und Pflichten bewirken, ist unlauter. Beide Wege sind gangbar, aber keine Selbstläufer. Sie setzen eine Beurteilung des konkreten Vertrags voraus.

Zwei Sonderfälle mit eigenen Regeln

**Krankenkasse.** Die Grundversicherung folgt einem eigenen, gesetzlich geregelten Kündigungsregime mit festen Stichtagen. Damit hat der allgemeine Grundsatz „was im Vertrag steht" dort nichts zu tun. **Miete und Arbeitsverhältnis.** Ebenfalls eigenständig im OR geregelt, mit eigenen Fristen und Formvorschriften. Für alles andere — Streaming, Fitness, Software, Telekommunikation — gilt der Vertrag.

Wenn die Frist verpasst wurde

Sofort zum nächstmöglichen Termin kündigen und eine Bestätigung mit konkretem Vertragsende anfordern. Damit ist der Schaden auf eine Periode begrenzt. Fragen kostet nichts: Ein sachlicher Hinweis auf die Situation führt bei manchen Anbietern zu einer vorzeitigen Beendigung. Ein Anspruch besteht nicht. Kostenlose oder günstige Beratung bieten die Stiftung für Konsumentenschutz sowie kantonale Beratungsstellen. Sie beurteilen, ob eine Klausel angreifbar ist — bevor Sie Aufwand hineinstecken.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag ab. Für eine verbindliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwältin zuständig.

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Häufig gestellte Fragen

Darf sich mein Abo in der Schweiz um ein Jahr verlängern?
Grundsätzlich ja, wenn es so vereinbart wurde. Anders als in Deutschland gibt es keine gesetzliche Obergrenze für automatische Verlängerungen. Grenzen bestehen nur über die Ungewöhnlichkeitsregel und Art. 8 UWG.
Wo steht meine Kündigungsfrist?
In der Bestellbestätigung, in den AGB unter „Laufzeit und Kündigung" und in den Kontoeinstellungen. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist sind zwei getrennte Angaben, die zusammen den letzten möglichen Kündigungstag ergeben.
Gilt für die Krankenkasse dasselbe?
Nein. Die Grundversicherung hat ein eigenes, gesetzlich geregeltes Kündigungsregime mit festen Stichtagen, das unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen gilt.

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