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Zahlung

Wer muss die Serafe-Abgabe zahlen?

Von Erstveröffentlicht: 19. August 2026Zuletzt fachlich geprüft: 19. August 2026Gültigkeit: CH

Kurz beantwortet

Die Abgabe für Radio und Fernsehen wird pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Massgeblich ist der Eintrag im Einwohnerregister. Befreiungen bestehen insbesondere für Bezieher von Ergänzungsleistungen und sind zu beantragen; sie erfolgen nicht automatisch.

Haushaltsabgabe statt Gerätegebühr

Seit 2019 wird die Abgabe für Radio und Fernsehen geräteunabhängig erhoben. Die frühere Billag-Gebühr knüpfte an das Vorhandensein eines Empfangsgeräts an — heute spielt das keine Rolle mehr. Massgeblich ist der Haushalt, wie er sich aus dem Einwohnerregister ergibt. Die Erhebungsstelle bezieht ihre Daten von dort; eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig, eine Abmeldung mangels Geräts nicht möglich. Die Argumentation „ich habe kein Fernsehgerät" führt seither nicht mehr zum Ziel.

Pro Haushalt, nicht pro Person

Die Abgabe fällt einmal pro Haushalt an. In einer Wohngemeinschaft oder einem Mehrpersonenhaushalt wird sie nicht mehrfach erhoben. Rechnungsempfänger ist eine Person des Haushalts. Wer intern wie viel trägt, ist eine Absprache unter den Bewohnern und für die Erhebungsstelle ohne Bedeutung. Bei einem Umzug oder einer Änderung der Haushaltszusammensetzung folgt die Abgabe dem Registereintrag. Bei einer Trennung oder einem Auszug lohnt deshalb die Prüfung, ob das Register aktuell ist — sonst wird unter Umständen weiter dem alten Haushalt zugerechnet. Für Unternehmen gelten eigene, nach Umsatz gestaffelte Regelungen.

Befreiung

Der praktisch wichtigste Fall sind Bezieherinnen und Bezieher von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Für sie ist eine Befreiung vorgesehen. Die Befreiung erfolgt **nicht automatisch**. Sie muss beantragt und belegt werden, üblicherweise mit der Verfügung über die Ergänzungsleistungen. Sie wirkt in der Regel ab Antragstellung, nicht rückwirkend. Wer die Voraussetzungen seit Monaten erfüllt und erst spät beantragt, verliert die Zeit davor. Das ist der häufigste vermeidbare Verlust in diesem Bereich.

Warum das in eine Abo-Übersicht gehört

Die Serafe-Abgabe ist kein Abonnement — sie ist eine gesetzliche Abgabe und nicht kündbar. Für die Haushaltsrechnung verhält sie sich trotzdem wie ein Abo: wiederkehrend, in längeren Intervallen abgerechnet und dadurch in einer Monatsbetrachtung leicht zu übersehen. Wer seine Fixkosten zusammenstellt, sollte sie mit aufnehmen — nicht, um sie zu beenden, sondern damit die Summe stimmt. Dieselbe Logik gilt für den deutschen Rundfunkbeitrag und den österreichischen ORF-Beitrag. Alle drei sind haushaltsbezogen, unterscheiden sich aber in Höhe, Erhebungsstelle und Befreiungsverfahren. Eine Angabe aus einem Land lässt sich nicht auf ein anderes übertragen.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag ab. Für eine verbindliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwältin zuständig.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich kein Radio und keinen Fernseher habe?
Ja. Die Abgabe wird seit 2019 geräteunabhängig pro Haushalt erhoben; eine Abmeldung mangels Geräts ist nicht mehr möglich.
Zahlt jede Person im Haushalt?
Nein, die Abgabe fällt einmal pro Haushalt an. Rechnungsempfänger ist eine Person; die interne Aufteilung ist eine private Absprache.
Wirkt eine Befreiung rückwirkend?
In der Regel nicht, sie wirkt ab Antragstellung. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, sollte den Antrag deshalb nicht aufschieben.

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